Hausverwaltung Reswitski
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Wohneigentumsverwaltung

  • Wirtschaftsplan
    • Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. je Sonder- /Teileigentum.

 

  • Jahresabrechnung
    • Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder- /Teileigentum.
    • Der Status enthält die Angaben über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontenstände.
    • Einsicht in Unterlagen der Abrechnung: Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeit- nach vorheriger Terminvereinbarung im Büro der Verwaltung und vor der Eigentümerversammlung zur Verfügung.

 

  • Eigentümerversammlung und Niederschrift
    • Durchführung einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt (das heißt- auch außerhalb der Bürozeiten).
    • Sofern die Versammlung nichts anders beschließt, führt der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse.